Unser Ansatz

Prozessschritte zum Mietkauf.

INTERESSE INFORMATIONSAUSTAUSCH ANGEBOTSERKLÄRUNG PRODUKTERKLÄRUNG ZEITSCHIENE VERTRAGSAUSTAUSCH MARKTANALYSE RISIKOPROFIL KUNDENWUNSCH VERTRAGSLAUFZEIT MIETZAHLUNG STANDORT MIETERANZAHL VERTRAGSANALYSE ERSTKONTAKT ANALYSE & ANGEBOT AUSZAHLUNG INTERESSE INFOS ANGEBOT PRODUKTERKLÄRUNG ZEITSCHIENE VERTRAGSAUSTAUSCH ANALYSE RISIKO KUNDENWUNSCH VERTRAGSLAUFZEIT MIETZAHLUNG STANDORT MIETER VERTRAGSANALYSE ERSTKONTAKT ANALYSE & ANGEBOT AUSZAHLUNG

Unser Ansatz

360°C Betrachtungsweise

1. Grundstückseigentümer

  • Sie verkaufen das im Vertrag enthaltene Recht zur Einnahme der monatlichen Zahlungsströme vom Funkturmanbieter and Sie. Dieses Recht wird durch einen neuen Vertrag zwischen der Deutschen Grundwertsorge und Ihnen vereinbart und im Grundbuchamt dokumentiert.

  • Ja. Es findet keine Übertragung von Grundstücken, Flächen oder anderen Eigentumsverhältnissen statt.

  • Auch Funktürme mit mehreren Mietern qualifizieren sich aus Sicht der Deutschen Grundwertsorge für einen Mietkauf. Es obliegt Ihnen, ob Sie der Deutschen Grundwertsorge alle Mietparteien zum Mietkauf anbieten oder dies partiell durchführen möchten.

  • Es gibt keine Änderungen für den Funkturmstandort, welche sich aus dem Mietkauf ergeben. Wir können aber nicht ausschließen, dass der Funkturmanbieter in Zukunft Änderungen vornimmt, diese sind aber unabhängig von dem Mietkauf zwischen Ihnen und der Deutschen Grundwertsorge.

  • Keine. Sie können die Immobilie nach Ihren Wünschen veräußern. Die Einmalzahlung wurde Ihnen bereits ausgezahlt und verbleibt bei Ihnen. Der Vertrag zwischen Funkturmanbieter und Ihnen besteht weiter, die Pflichten gehen auf den neuen Immobilieneigentümer über und das Recht zur Einnahme der monatlichen Zahlungsströme verbleibt bei der Deutschen Grundwertsorge.

2. Deutsche Grundwertsorge

  • Wir halten ein Portfolio von mehreren Standorten und agieren unter der Prämisse verschiedener Wahrscheinlichkeitsrechnungen, dass nur ein bestimmter Anteil unserer erworbenen Standorte von den Funkturmanbieter gekündigt werden.

  • Wir halten diese bis zum Vertragsende.

  • Die Deutsche Grundwertsorge ist verpflichtet die Einmalzahlung an den Grundstückseigentümer zu überweisen. Darüber hinaus können wir, sofern erwünscht, auch Instandhaltungsaufgaben der Flächen durchführen, jedoch verbleibt diese Pflicht in den meisten Fällen bei dem Eigentümer oder Funkturmanbieter. Unser Recht auf den Erhalt der zukünftigen monatlichen Zahlungen besteht wie vertraglich vereinbart.

  • Sobald Sie uns die Angebotsbestätigung zusenden, allokieren wir Ihren Auszahlungsbetrag zur Ihren hinterlegten Bankdaten und zahlen den Betrag just zum Zeitpunkt der Grundbuchamt Eintragung.

  • 20 – 25 Tage. Die Deutsche Grundwertsorge ist auch in der Lage innerhalb von 5 Tagen zu agieren, benötigt hierzu aber einen effizienten Vertragspartner.

3. Funkturmanbieter

  • Hier gibt es keine Faustformel, da alle Verträge eine bestimmte Ausprägung haben. Jedoch können wir generell sagen, dass eine Kündigung vertraglich umsetzbar ist sobald der technische oder wirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. Die Deutsche Grundwertsorge kann Ihnen hierzu die relevanten Aspekte erläutern.

  • In der Regel gibt es keine Restriktion den Vertrag an Dritte abzutreten. Das Prozedere bleibt für den Funkturmanbieter identisch und die Deutsche Grundwertsorge tritt dafür ein, dass es keine Abweichungen zur historischen Performance gibt.

  • Dies bedeutet im ersten Sinne, dass weniger Funkturm-Infrastruktur benötigt wird, da ein bestimmter Radius von einem Funkturm bedient werden kann, und es dafür nicht zwei konkurrierende Funktürme benötigt. Dies ist jedoch nicht generell zu betrachten und muss geographisch analysiert werden. Das Resultat wird jedoch sein, dass einige Funkturmstandorte gekündigt werden.

  • Dieses Risiko obliegt zu 100% bei der Deutschen Grundwertsorge. Wir werden keine nachträgliche Rückzahlungsforderungen stellen.

  • Dies ist ein sehr unwahrscheinliches Szenario. Sollte dies jedoch vorkommen, werden wir uns mit dem ursprünglichen Flächeneigentümer in Verbindung setzen und eine weitere Einmalzahlung veranlassen.

Noch Fragen?

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